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KFW Darlehen und Zuschuss für den Neubau

 

Die Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes sind maßgeblich. Der jeweils entsprechenden Energiekennwerte eines Gebäudes wird durch den Energieberater berechnet. Dämmstandard und der gewählten Energieträger werden bei der sehr komplexen Berechnung berücksichtigen. Das energetische Gesamtkonzept ist demnach entscheidend, um die Vorgaben der EnEV einzuhalten.

Die KfW-Förderbank des Bundes passt Förderbedingungen an. Vergünstigte Darlehen gibt es dann nur noch für Neubauten, deren Gesamtenergiebedarf bei höchstens 55 Prozent der bis Ende 2015 zulässigen Werte liegt. Die KfW fördern nun die Energieeffizienzstands KfW 55, KfW 40 und 40 plus. Pro Wohneinheit gewährt ein sie Darlehen bis zu 120 000 € und einen Tilgungszuschuss bis zu 25%. Die Zinsen betragen derzeit 0,75%. Für die Gewährung eines Darlehens sind aber einige Voraussetzungen zu erbringen, z.B. Nachweis der energetische Berechnung des Energieeffizienzstands, qualifizierte Baubegleitung, Wärmebrückennachweis, Lüftungskonzept oder der Nachweis des Hydraulischen Abgleichs.

Die KfW fördert die Beratung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen zusätzlich mit einem Zuschuss. Die Regelungen gelten nur für den Neubau – nicht für die Sanierung von Bestandsgebäuden. Für Immobilienbesitzer, die ihr Haus energetisch odernisieren wollen, verbessern sich einige Förderkonditionen. So werden der Einbau neuer Heizungs- und Wohnungslüftungsanlagen mit einem höheren Zuschuss gefördert, wenn sie als so genannte Paketlösungen durchgeführt werden.

Generell müssen Fördergelder vor Beginn einer Maßnahme beantragt werden.

Ab dem 01. Januar 2016 gelten  die erhöhten Anforderungen der EnEV 2014 an energetische Standards für Neubauten.

Der erlaubte Jahres-Primärenergiebedarf für Wohn- und Nichtwohngebäude sinkt um 25%. Beim Transmissionswärmeverlust wird die Verschärfung im Wohngebäude eher gering ausfallen. Dieser darf den flächenbezogenen Transmissionswärmeverlust des Referenzhauses nicht überschreiten. Ist dieser bei Wohngebäuden höher, als der in Anlage 1, Tabelle 2 der EnEV bezifferte Wert, so muss der niedrigere der beiden Werte eingehalten werden.

Weiteres

1 heizungHeizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden und nach dem 1.1.1985 eingebaut wurden, müssen nach 30 Jahren außer Betrieb genommen werden. Wurden die entsprechenden Heizkessel vor 1985 eingebaut, dürfen diese schon ab 2015 nicht mehr betrieben werden. Ausnahmen gelten für Niedertemperatur- und Brennwertkessel sowie für bestimmte selbstnutzende Ein- und Zweifamilienhausbesitzer.

 

1 DammungEigentümer von Wohngebäuden sowie von Nichtwohngebäuden müssen dafür sorgen, dass zugängliche Decken beheizter Räume zum unbeheizten Dachraum (oberste Geschossdecken), die nicht die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 erfüllen, nach dem 31. Dezember 2015 so gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der obersten Geschossdecke 0,24 Watt/(m²⋅K) nicht überschreite.

Warum Beratung?

Nutzen Sie eine unabhängigen, qualifizierten Energieberatung. Jeder, der eine Immobilie besitzt, profitiert von einer unabhängigen, qualifizierten Energieberatung.

Fünf wichtigsten Gründe, warum das so ist:

  • Eine Energieberatung deckt die energetischen Schwachstellen an Ihrem Haus auf.
  • Der Energieberater weiß, wie Sie diese Mängel sinnvoll beseitigen können, und welche Fördermittel Sie ggf. beantragen können.
  • Ein neutraler Energieberater berät Sie unabhängig von Herstellern. Dabei sieht er Ihr Haus als ganze Einheit und fokussiert sich nicht auf Einzelheiten (Außenand. Dach etc.).
  • Die Energieberatung hilft, Schäden an der Bausubstanz der Immobilie zu verhindern (Schimmelbefall durch Wärmebrücken etc.). Ist die Bauphysik bereits geschädigt, weiß der Energieberater, was zu tun ist.
  • Durch eine Energieberatung können Sie den Wert einer Immobilie erkennen, ihn steigern oder langfristig erhalten.
  • Der Staat finanziert bis zu 80% (max. 1100 Euro für ein Ein-/Zweifamilienhaus, max. 1700 Euro für ein Mehrfamilienhaus) der Beratung

 

kontaktieren Sie uns. Tel.: 04461 7489735 / 0171 2655353 * EMail: beratung(at)emm-agentur.de 
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