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KFW Darlehen und Zuschuss für den Neubau

 

Die Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes sind maßgeblich. Der jeweils entsprechenden Energiekennwerte eines Gebäudes wird durch den Energieberater berechnet. Dämmstandard und der gewählten Energieträger werden bei der sehr komplexen Berechnung berücksichtigen. Das energetische Gesamtkonzept ist demnach entscheidend, um die Vorgaben der EnEV einzuhalten.

Die KfW-Förderbank des Bundes passt Förderbedingungen an. Vergünstigte Darlehen gibt es dann nur noch für Neubauten, deren Gesamtenergiebedarf bei höchstens 55 Prozent der bis Ende 2015 zulässigen Werte liegt. Die KfW fördern nun die Energieeffizienzstands KfW 55, KfW 40 und 40 plus. Pro Wohneinheit gewährt ein sie Darlehen bis zu 120 000 € und einen Tilgungszuschuss bis zu 25%. Die Zinsen betragen derzeit 0,75%. Für die Gewährung eines Darlehens sind aber einige Voraussetzungen zu erbringen, z.B. Nachweis der energetische Berechnung des Energieeffizienzstands, qualifizierte Baubegleitung, Wärmebrückennachweis, Lüftungskonzept oder der Nachweis des Hydraulischen Abgleichs.

Die KfW fördert die Beratung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen zusätzlich mit einem Zuschuss. Die Regelungen gelten nur für den Neubau – nicht für die Sanierung von Bestandsgebäuden. Für Immobilienbesitzer, die ihr Haus energetisch odernisieren wollen, verbessern sich einige Förderkonditionen. So werden der Einbau neuer Heizungs- und Wohnungslüftungsanlagen mit einem höheren Zuschuss gefördert, wenn sie als so genannte Paketlösungen durchgeführt werden.

Generell müssen Fördergelder vor Beginn einer Maßnahme beantragt werden.

Gelesen 797 mal Letzte Änderung am Montag, 10 Februar 2020 16:44
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