BAFA Zuschuss
Förderprogramm im Überblick
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird die energetische Gebäudeförderung des Bundes neu geregelt..
Bei der Antragstellung für eine energetische Gebäudesanierungmit ist die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE) notwendig.
Der EEE muss zwingend bei folgenden Anträgen eingebunden werden:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Anlagentechnik (außer Heizung)
Vorgehnsweise
Bevor der Antrag gestellt werden kann, erstellt der EEE eine so genannte technische Projektbeschreibung (TPB), in der die zu beantragende Maßnahme erläutert wird. Für die technische Projektbeschreibung stellt das BAFA ein elektronisches Formular zur Verfügung, das durch EEE ausgefüllt werden muss.
Nach Erstellung der technischen Projektbeschreibung durch den EEE erhält dieser eine so genannte TPB-ID. Diese TPB-ID benötigt der Antragsteller / die Antragstellerin zur eigentlichen Antragstellung.
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen.
Gefördert wird:
- Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
- Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren
- Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
Weitere Informationen zu den förderfähigen Ausgaben können Sie im Infoblatt der BAFA zu den förderfähigen Kosten unter »Informationen zum Thema« entnehmen.
Investitionsvolumen und Höhe der Förderung
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2000 Euro (Brutto). Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit.
Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich.
Beispiele:
Maßnahme | BAFA (BEG EM) | Finanzamt |
Einzelmaßnahmen an de Gebäudehülle | 15% Zuschuss + 5% ISFP Bonus |
20% Steuerbonus § 35c EStG |
Solarthermie | 25% Zuschuss + 10% Öl-/Gas-Austausch Nonus |
20% Steuerbonus § 35c EStG |
Wärmepumpe | 25% Zuschuss + 10% Öl-/Gas-Austausch Nonus | 20% Steuerbonus § 35c EStG absetzbar über 3 Jahre |
weiter Infos entnehmen Sie bitte auf der Seite der BAFA |