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- Energieeffizienz, BAFA,  ISFP, Energieausweis, Fördermittel -

BAFA-Heizung

Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)

Gefördert wird:

• Solarkollektoranlagen
• Biomasseheizungen
• Wärmepumpen
• Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien
• Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride)
• Gebäudenetze und Anschluss an eine Gebäude- oder Wärmenetz
• Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien

Nicht gefördert werden:
• Eigenbauanlagen und Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden oder betrieben worden sind (Prototypen)
• gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen
Energieerzeugungsanlagen, für die eine Förderung nach dem Gesetz für den Ausbau Erneuerbarer Energien (EEG) oder nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG, KWKAusVO) in Anspruch genommen wird. Von dieser Regel ausgenommen sind Biomasseanlagen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung.
Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbindet.

Investitionsvolumen und Höhe der Förderung
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro (brutto).

Die aufgeführten Wärmeerzeuger werden mit folgendem Fördersatz gefördert:

• Solarthermieanlagen mit 25 %
• Wärmeübergabestation eines Netzes mit einem Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 25 % mit 30 %
• Wärmeübergabestation eines Netzes mit einem Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 55 % mit 35 %
• Wärmepumpen mit 30 %
• Biomasseanlagen mit 10 %
• Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride) mit 25 %

Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich.


Austauschprämie für Ölheizungen

Zusätzlich zu den genannten Fördersätzen kann beim Austausch einer mit dem Brennstoff Öl betriebenen Heizungsanlage ein Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten gewährt werden, sofern eine der nachfolgend genannten Heizungsanlagen errichtet wird:
• Biomasseheizung
• Wärmepumpe
• EE-Hybridheizung

 

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