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EnEV

Ab dem 01. Januar 2016 gelten  die erhöhten Anforderungen der EnEV 2014 an energetische Standards für Neubauten.

Der erlaubte Jahres-Primärenergiebedarf für Wohn- und Nichtwohngebäude sinkt um 25%. Beim Transmissionswärmeverlust wird die Verschärfung im Wohngebäude eher gering ausfallen. Dieser darf den flächenbezogenen Transmissionswärmeverlust des Referenzhauses nicht überschreiten. Ist dieser bei Wohngebäuden höher, als der in Anlage 1, Tabelle 2 der EnEV bezifferte Wert, so muss der niedrigere der beiden Werte eingehalten werden.

Weiteres

1 heizungHeizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden und nach dem 1.1.1985 eingebaut wurden, müssen nach 30 Jahren außer Betrieb genommen werden. Wurden die entsprechenden Heizkessel vor 1985 eingebaut, dürfen diese schon ab 2015 nicht mehr betrieben werden. Ausnahmen gelten für Niedertemperatur- und Brennwertkessel sowie für bestimmte selbstnutzende Ein- und Zweifamilienhausbesitzer.

 

1 DammungEigentümer von Wohngebäuden sowie von Nichtwohngebäuden müssen dafür sorgen, dass zugängliche Decken beheizter Räume zum unbeheizten Dachraum (oberste Geschossdecken), die nicht die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 erfüllen, nach dem 31. Dezember 2015 so gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der obersten Geschossdecke 0,24 Watt/(m²⋅K) nicht überschreite.

Gelesen 3959 mal Letzte Änderung am Montag, 10 Februar 2020 16:44
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